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Lastenrad-Förderung in Sachsen

Lastenrad-Förderung in Sachsen – Headergrafik

Die landesweite Lastenrad-Förderung in Sachsen ist derzeit ausgesetzt. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Eine kommunale Kaufprämie lässt sich aktuell vor allem für betrieblich genutzte Lastenräder in Leipzig nachweisen.

Förderprogramme können kurzfristig geändert, neu aufgelegt oder wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel geschlossen werden. Informiere dich deshalb immer vor dem Kauf direkt beim jeweiligen Fördergeber über den aktuellen Stand.


Landesweite Lastenrad-Förderung in Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat mit der Richtlinie Lastenfahrrad ein Förderprogramm für gewerblich oder institutionell genutzte Lastenfahrräder und Lasten-Pedelecs geschaffen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände. Privatpersonen gehören nicht zum Kreis der Antragsberechtigten.

Das Förderprogramm ist derzeit jedoch ausgesetzt. Im sächsischen Doppelhaushalt 2025/2026 wurden keine Haushaltsmittel für die Lastenrad-Förderung bereitgestellt. Deshalb können in den Jahren 2025 und 2026 keine Anträge bewilligt und keine Zuschüsse ausgezahlt werden.

Auch noch nicht beschiedene Anträge müssen nach Angaben des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr wegen der fehlenden Mittel abgelehnt werden.

Ob das Programm wieder aufgenommen wird, hängt vom Doppelhaushalt 2027/2028 ab. Über diesen soll der Sächsische Landtag voraussichtlich Ende 2026 entscheiden.

Aktueller Stand der Lastenrad-Förderung beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Welche Zuschüsse sah das ausgesetzte Landesprogramm vor?

Im Fall einer künftigen Wiederaufnahme sah die bestehende Richtlinie zuletzt einen pauschalen Zuschuss von 500 Euro für ein Lastenfahrrad und 1.500 Euro für ein Lasten-Pedelec vor. Je Antragsteller waren jährlich bis zu fünf Fahrzeuge förderfähig.

Gefördert wurden ausschließlich fabrikneue Fahrzeuge mit einer Lastenzuladung von mindestens 40 Kilogramm und höchstens 150 Kilogramm. Das mögliche Transportvolumen durfte einen Kubikmeter nicht überschreiten.

Diese Beträge stellen derzeit jedoch kein beantragbares Förderangebot dar. Bei einer Wiederaufnahme können die Bedingungen geändert werden. Maßgeblich sind deshalb immer die dann geltende Richtlinie und die aktuellen Hinweise des Landesamtes.


Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder

Unternehmen, Genossenschaften und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen die E-Lastenfahrrad-Förderung des Bundes nutzen. Gefördert werden fabrikneue E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die für den gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr eingesetzt werden.

Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben und maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger. Privatpersonen können diese Bundesförderung nicht beantragen.

Der Förderantrag muss grundsätzlich vor der Bestellung, dem Kauf beziehungsweise vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Alle Voraussetzungen, technischen Anforderungen und den Onlineantrag findest du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


Kommunale Lastenrad-Förderungen in Sachsen

Nur wenige sächsische Kommunen bieten derzeit eine eigene Kaufprämie für Lastenräder an. Für Leipzig ist weiterhin ein offizielles Förderangebot für gewerblich genutzte Lastenräder veröffentlicht.

Für Dresden, Chemnitz und weitere überprüfte Städte ließ sich aktuell keine allgemein zugängliche kommunale Kaufprämie belegen. Die frühere Landesförderung kann dort ebenfalls nicht genutzt werden, solange das sächsische Programm ausgesetzt ist.

Lastenrad-Förderung in Leipzig

Die Stadt Leipzig unterstützt Gewerbetreibende bei der Anschaffung betrieblich genutzter Lastenräder. Ziel des Programms ist es, den örtlichen Waren- und Gütertransport klimafreundlicher zu gestalten und Kraftfahrzeugfahrten durch Lastenräder zu ersetzen.

Das Angebot richtet sich an förderfähige Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Leipzig. Das Lastenrad muss überwiegend für betriebliche Transportaufgaben eingesetzt werden. Privat angeschaffte Lastenräder werden über dieses Programm nicht gefördert.

Vor dem Kauf ist eine Registrierung beziehungsweise Abstimmung mit dem Amt für Wirtschaftsförderung erforderlich. Ein bereits vor der Registrierung gekauftes Lastenrad ist grundsätzlich nicht förderfähig.

Förderhöhe, Fristen und verfügbare Mittel solltest du vor der Anschaffung direkt bei der Stadt prüfen. Die Förderung ist eine freiwillige kommunale Leistung und hängt vom jeweiligen Förderbudget ab.

Lastenrad-Förderung der Stadt Leipzig


Lastenräder leihen statt kaufen

Auch wenn keine Kaufprämie verfügbar ist, kannst du in einigen sächsischen Städten Lastenräder ausleihen. Solche Angebote sind keine Förderung des privaten Kaufs, können aber eine praktische Alternative für gelegentliche Transporte sein.

Lastenräder in Leipzig ausleihen

In Leipzig stehen verschiedene Transporträder und Lastenräder zur Ausleihe bereit. Dazu gehört auch ein öffentliches Transportradmietsystem. Informationen zu Standorten, Preisen und Buchung stellt die Stadt auf ihrer Radverkehrsseite zusammen.

Fahrräder und Transporträder in Leipzig leihen

Lastenräder in Görlitz ausleihen

In Görlitz können Lastenräder nach vorheriger Registrierung kostenlos an mehreren Stationen ausgeliehen werden. Das Angebot wurde über die örtlichen Bürgerräte aufgebaut und richtet sich an Menschen, die ein Lastenrad nutzen möchten, ohne ein eigenes Fahrzeug zu kaufen.

Informationen zum Görlitzer Lastenrad-Verleih


Wichtige Hinweise zur Lastenrad-Förderung

Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Fördergeber. Entscheidend können unter anderem der Unternehmens- oder Vereinssitz, der Fahrzeugtyp, der Verwendungszweck und der Zeitpunkt der Antragstellung sein.

  • Prüfe vor der Bestellung, ob das Förderprogramm aktuell geöffnet ist.
  • Frage nach, ob noch ausreichend Haushalts- oder Fördermittel vorhanden sind.
  • Stelle den Antrag oder die erforderliche Registrierung vor dem Kauf.
  • Warte gegebenenfalls auf eine Eingangsbestätigung, Mittelreservierung oder Förderzusage.
  • Prüfe, ob das Fahrzeug überwiegend für gewerbliche oder institutionelle Transporte eingesetzt werden muss.
  • Beachte technische Vorgaben zur Nutzlast, Transportvorrichtung und elektrischen Unterstützung.
  • Bewahre Angebot, Rechnung, Zahlungsnachweis und technische Unterlagen auf.
  • Prüfe, ob mehrere Förderprogramme miteinander kombiniert werden dürfen.
  • Beachte mögliche Mindesthaltefristen und Nachweispflichten.

Ist deine Stadt oder Gemeinde nicht aufgeführt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass dort künftig keine Förderung angeboten wird. Kommunale Programme können kurzfristig beschlossen oder nach Verabschiedung eines neuen Haushalts aufgelegt werden. Eine direkte Nachfrage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann sich daher lohnen.

Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.


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Aktualisierungshinweise

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